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   OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97   

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https://dejure.org/1997,3312
OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97 (https://dejure.org/1997,3312)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97 (https://dejure.org/1997,3312)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 1997 - 16 Wx 230/97 (https://dejure.org/1997,3312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1616 Abs. 3
    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem 1. 4. 1994 geborene Kinder

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verbots der Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1616 Abs. 3
    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem 1.4.1994 geborene Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines nach dem 01.04.1994 geborenen Kindes auf Führung eines aus den elterlichen Geburtsnamen gebildeten Doppelnamens vor dem Hintergrund einer Gleichbehandlung mit früher geborenen Geschwistern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1050
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Bei der Neuordnung des Familiennamesrechts hatte der Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.1991 (NJW 1991, 1602 ff) einen weiten Gestaltungsspielraum.
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Artikel 6 Abs. 1 GG zwingt nämlich nicht zur Wahl eines einheitlichen Familiennamens (BVerfG NJW 1988, 1577).
  • OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 226/95

    Beurkundung eines Doppelnamens als Familiennamen für ein Kind; Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Die landgerichtliche Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 17.01.1996 - 16 Wx 226/95- = StAZ 1996, 137 f; Beschluß vom 23.01.1996 - 16 Wx 8/96; -Beschluß vom 26.02.1996 - 16 Wx 11/96 -).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95

    Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Sie entspricht auch der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach § 1616 Abs. 3 BGB die Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind, das nach dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsänderungsgesetzes zum 01.04.1994 geboren worden ist, auch dann nicht erlaubt, wenn ein zuvor geborenes Geschwisterkind diesen (Doppel-)Namen bereits trägt (BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.01.1996 - 16 Wx 8/96

    Namensgleichheit der Geschwister

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Die landgerichtliche Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 17.01.1996 - 16 Wx 226/95- = StAZ 1996, 137 f; Beschluß vom 23.01.1996 - 16 Wx 8/96; -Beschluß vom 26.02.1996 - 16 Wx 11/96 -).
  • OLG Hamm, 14.09.1995 - 15 W 325/95

    Wirksamkeit der Namenswahl für ein Kind

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
    Sie entspricht auch der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach § 1616 Abs. 3 BGB die Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind, das nach dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsänderungsgesetzes zum 01.04.1994 geboren worden ist, auch dann nicht erlaubt, wenn ein zuvor geborenes Geschwisterkind diesen (Doppel-)Namen bereits trägt (BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97

    Vorläufig kein aus den Nachnamen der beiden Eltern zusammengesetzter Doppelname

    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97
    Die landgerichtliche Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (so der erneute erst jüngst ergangene Beschluß vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97) und entspricht auch der inzwischen unumstrittenen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG StAZ 96, 15; OLG Düsseldorf StAZ 96, 134; OLG Celle StAZ 96, 116; OLG Zweibrücken StAZ 96, 174, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - 16 Wx 241/97
    Die angefochtenen Entscheidungen stehen mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17.01.1996 - 16 Wx 226/95 - = Standesamtsanzeiger 1996, 137 f., vom 23.01.1996 - 16 Wx 8/96 -, vom 26.02.1996 - 16 Wx 11/96 - sowie vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97 -) und der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (BayObLG Standesamtsanzeiger 1996, 15; OLG Celle, Standesamtsanzeiger 1996, 116; OLG Düsseldorf Standesamtsanzeiger 1996, 134; OLG Frankfurt Standesamtsanzeiger 1996, 135; OlG Zweibrücken Standesamtsanzeiger 1996, 174, jeweils mit weiteren Nachweisen) in Einklang.
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